Schlichterinnenspruch »Washington Post« feuerte Meinungsautorin wegen Charlie-Kirk-Posts – nun soll sie in den Job zurück Ist es ein Kündigungsgrund, wenn eine Kolumnistin meinungsstark schreibt? So sah es die »Washington Post«, als Karen Attiah um Charlie Kirk »nicht theatralisch trauern« wollte. Eine Schlichterin nannte die Entlassung unbegründet. 24.08.2026, 17.54 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (5 Minuten) 5 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen aufklappen Automatisch erstellt mit KI. Mehr Informationen dazu hier. War die Zusammenfassung hilfreich? Danke für Ihr Feedback! positiv bewerten negativ bewerten Bild vergrößern Journalistin Attiah: »Kein triftiger und ausreichender Grund« Foto: Arturo Holmes / Getty Images Genugtuung ist vielleicht ein zu kleines Wort für das Gefühl, das Karen Attiah gerade empfindet: Sie spiele gerade den Song »All I Do Is Win« von DJ Khaled, und zwar »ALLL DAYYYYYYYYYYYYYYYYY.« Das teilte die Journalistin über Bluesky mit , dem sozialen Netzwerk ihrer Wahl – auch wenn sie über Bluesky-Posts ihren Job verloren hatte. Karen Attiah war seit elf Jahren im Meinungsteam der »Washington Post«, als die Hauptstadtzeitung ihr am 11. September 2025 wegen »Grobem Fehlverhaltens« mit sofortiger Wirkung kündigte. Das Magazin »Status« und sie selbst in einem Substack-Newsletter machten das Kündigungsschreiben öffentlich. Demnach wurde ihr ein Verstoß gegen die Social-Media-Richtlinien der Zeitung vorgeworfen, sie habe dadurch »die Integrität der Organisation geschädigt und potenziell die körperliche Unversehrtheit unserer Mitarbeitenden gefährdet«. Was war geschehen? Attiah hatte auf Bluesky auf die Ermordung des konservativen Aktivisten Charlie Kirk reagiert, sowie auf die Welle der Trauer darauf. »Mich zu weigern, meine Kleidung zu zerreißen und mir Asche ins Gesicht zu schmieren, um theatralisch um einen weißen Mann zu trauern, der Gewalt befürwortete, ist … nicht dasselbe wie Gewalt«, schrieb die Journalistin in einem der Beiträge . Sie beklagte, politische Gewalt werde mit unterschiedlichem Maß gemessen, wenn die Täter Weiße seien. Ein Grund dafür, dass es in Amerika so viel Gewalt gebe, liege darin, »dass von den Menschen erwartet wird, Fürsorge, Güte und Vergebung gegenüber weißen Männern zu zeigen, die Hass und Gewalt vertreten«. Nach eigener Aussage war Karen Attiah zu diesem Zeitpunkt die letzte verbliebene hauptberuflich angestellte schwarze Meinungskolumnistin der Zeitung gewesen. Die »Washington Post« hatte unter ihrem Eigner Jeff Bezos rund um die Wiederwahl des US-Präsidenten Donald Trump die Stoßrichtung ihrer Meinungsberichterstattung verändert – mit einem Fokus auf »persönliche Freiheiten und freie Märkte«. »Meine Arbeit als Meinungsautorin gemacht«Attiah hatte die Kündigung nicht akzeptiert. Ihre Beiträge seien ihrer Ansicht nach in ihren Zuständigkeitsbereich als Meinungskolumnistin gefallen. Eine Klausel im Arbeitsvertrag erlaubt es Mitarbeitenden, bei Streitigkeiten ein Schiedsverfahren zu eröffnen. Die Schlichterin, Sarah Miller Espinosa, hörte beide Seiten an. Ihr Fazit: »Die ›Washington Post‹ konnte nicht nachweisen, dass die Beschwerdeführerin grobes Fehlverhalten begangen hat«. Das zitiert die »New York Times« aus der Entscheidung der Schlichterin. Damit habe die Zeitung »keinen triftigen und ausreichenden Grund« für die Kündigung von Attiah gehabt. Demnach sei die »Washington Post« verpflichtet, die Journalistin wieder einzustellen. Außerdem wurde das Unternehmen verpflichtet, die ausstehenden Gehälter nachzuzahlen. In einem Statement sagte Karen Attiah, sie sei Willens, zur »Post« zurückzukehren, »eine der traditionsreichsten Zeitungen der Welt«. Die »Washington Post« wollte sich gegenüber der »Times« nicht im Detail zu dem Fall äußern, bekräftigte aber, dass man das Schlichtungsverfahren anerkenne. Mehr zum Thema Zwischen »Zensurstaat« und »Cancel-Culture«: Natürlich dürfen Sie in Deutschland alles sagen. Na ja. Es gibt AusnahmenVon Markus Verbeet 20 Min Zur Merkliste hinzufügen 20 Min Zur Merkliste hinzufügen Politikforscher über die Grenzen des Sagbaren: »Nicht jeder, der sich über mangelnde Meinungsfreiheit beschwert, ist ein Rassist«Ein Interview von Ulrike Knöfel 9 Min Zur Merkliste hinzufügen 9 Min Zur Merkliste hinzufügen meinung meinung •Nahostkonflikt: Die Grenzen des Sagbaren Ein Essay von Tobias Rapp 8 Min Zur Merkliste hinzufügen 8 Min Zur Merkliste hinzufügen Attiah äußerte die Hoffnung, dass die Entscheidung »eine Botschaft an Journalisten und Medienunternehmen überall sendet, dass es sich immer lohnt, für die Meinungsfreiheit zu kämpfen«. Die Entscheidung bestätige, was sie von Anfang gesagt habe: »Ich habe meine Arbeit als Meinungsautorin gemacht, und dies war eine unrechtmäßige Kündigung«. Sie sei erleichtert, »dass dies endlich klargestellt wurde.« Mehr zum Thema Beliebter Late-Night-Talker: US-Sender setzt »Jimmy Kimmel Live« wegen Aussagen zu Kirk-Attentäter ab 3 Min Zur Merkliste hinzufügen 3 Min Zur Merkliste hinzufügen Die Ermordung von Charlie Kirk und die angemessene Reaktion darauf war in vielen Bereichen des US-Medien- und Kulturlebens ein Streitfall. Unter anderem hatte der Sender ABC die Late-Night-Show von Jimmy Kimmel zwischenzeitlich abgesetzt, nachdem Kimmel insinuiert hatte, die MAGA-Bewegung habe versucht, aus dem Mord politisches Kapital zu ziehen. Lesen Sie hier eine Analyse des Falls Kimmel. feb Startseite Feedback
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