Treibstoff-Mangel - Mein Recht als Fluggast, wenn Kerosin knapp wird
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Treibstoff-Mangel: Mein Recht als Fluggast, wenn Kerosin knapp wirdEuropa hat nur noch für 6 Wochen Kerosin – die Angst vor ausfallenden Flügen steigtFoto: Getty ImagesBILD-Sparfochs FrankOchse17.04.2026 - 16:31 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenDie Alarmmeldungen reißen nicht ab. Erst alle Flüge an den Golf gestrichen, jetzt auch noch Kerosin-Mangel in Europa. Fällt mein Urlaub ins Wasser? Was ist, wenn mein Flug nicht stattfindet? BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.Ist mein Sommerurlaub in Gefahr? Ist nicht absehbar. Seit Beginn des Iran-Krieges und der Schließung der Straße von Hormus bereiten sich die europäischen Fluggesellschaften auf den Worst Case vor: Flugabsagen wegen Kerosin-Mangels. Sicher ist: Unrentable Strecken werden als Erstes gestrichen. Die Routen Richtung Mittelmeer sind es in der Hochsaison definitiv nicht, weil die Flieger fast immer voll sein werden. Also gut für Urlauber.Mehr zum ThemaInternationale Energieagentur: Europa hat nur noch für 6 Wochen KerosinIEA-Chef warnt: Treibstoffknappheit in Europa könnte bald Flüge stoppen.Soll ich jetzt schon umplanen?Nein, warten Sie noch ab. Bloß nicht selbst stornieren! Grund: Stornierungen sind meist kostenpflichtig. Wenn Ihr Urlaub nicht stattfinden kann, muss der Veranstalter gratis Umbuchungen oder Erstattungen erbringen.Was ist mein Recht als Reisender?Für die Airlines wäre es das Günstigste, wenn Kerosin-Mangel auch von Gerichten als sog. außergewöhnlicher Umstand bewertet wird. Dann müssten Sie keine Entschädigung zahlen, weil Sie ja nichts für Nachschubprobleme können. Tatsächlich geben Ihnen Experten Recht. Verbraucheranwalt Arndt Kempgens sagt: „Ja, es sind außergewöhnliche Umstände. Wenn ein Reiseveranstalter seine Leistung nicht erbringen kann, weil es keine Flüge gibt, muss er das Geld erstatten. Entschädigungen oder Schmerzensgeld sehe ich hier aber nicht. Auch bei reinen Flug-Buchungen ist es wie mit der Regelung beim Iran-Krieg: kostenlos umbuchen oder Geld zurück, aber...





