Steuern sparen: Welche Kosten für das Dienstauto das Finanzamt nicht anerkennt
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F.A.Z. Premium FinanzenSteuern sparen : Welche Kosten für das Dienstauto das Finanzamt nicht anerkenntVon Jan Tietje02.06.2026, 07:32Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenWer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss darauf achten, wie er das abrechnet.Picture AllianceWer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, kann die entstandenen Kosten steuerlich absetzen. Doch aufgepasst bei den Werbungskosten.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wer für Dienstreisen sein Privatfahrzeug nutzt, kann die hierbei entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Gilt das auch dann, wenn vom Arbeitgeber ein Firmenwagen gestellt wird und dennoch das Privatfahrzeug genutzt wird? Hierüber hatte jüngst der Bundesfinanzhof (BFH) im Verfahren VI R 30/24 zu entscheiden. FAZ Premium Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 € Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 € Mit einem Klick online kündbar WEITER WEITER Login Quelle: F.A.S.Artikelrechte erwerben TeilenVerschenken Merken Drucken Anhören Zur StartseiteSchlagworte:BundesfinanzhofAlle Themen




