Öffentliche Sicherheit: Wenn Politiker übertrieben geschützt werden
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Öffentliche Sicherheit : Wenn Politiker übertrieben geschützt werden Ein Kommentar von Reinhard Müller20.04.2026, 14:52Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenBesonderer Schutz? BKA-Präsident Holger Münch, Hamburgs Innensenator Andy Grote und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (rechts) in Berlin.Omer MessingerÜbereifrige Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden wissen oft nicht mehr, was angemessen ist. Viele Unflätigkeiten kann man ignorieren. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Ein probates Mittel, um für weniger Straftaten zu sorgen: ein Verhalten legalisieren, das bisher verpönt war. Etwa den Besitz von Cannabis. Oder man lässt weniger Menschen ins Land, dann sind weniger ausländerspezifische Taten, aber auch weniger andere Delikte zu verzeichnen. Dabei sollte es aber nicht darum gehen, das Aussehen der Kriminalstatistik zu polieren, sondern um die öffentliche Sicherheit. Zu oft fehlt es an der konsequenten Durchsetzung geltenden Rechts. Und die hängt auch nicht nur an fehlenden Polizisten, sondern am fehlenden politischen Willen. Der wird dann, weil das bequemer ist, durch neue Gesetze ersetzt, egal ob sie wirklich nötig sind. Das schärfste SchwertUmgekehrt kann man immer die Frage stellen, ob ein bestimmtes Verhalten stets mit dem schärfsten Schwert, also mit dem Strafrecht, geahndet werden muss. Das gilt auch für Propagandadelikte und „Hasskriminalität“. Der große Anstieg politisch motivierter Straftaten muss jedenfalls genauer unter die Lupe genommen werden. Äußerungen sind keine Gewalt, können aber durchaus strafwürdig sein. Der strafrechtliche Ehrenschutz hat hierzulande eine lange Tradition; das ist jedoch noch kein Grund, ihn deshalb ewig weiterleben zu lassen.Doch Beleidigungen gar nicht mehr zu bestrafen, das würde auch manche derjenigen überfordern, die das schlankweg verlangen. Das gilt auch für manche Propagandadelikte. Das großzügige Freigeben von NS-Symbolik im Angesicht von noch lebenden Holocaustopfern wäre kein Freiheitsge...




