Immobilien vor Gericht: Alte Spendenzahlung bindet neuen Vermieter nicht
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Immobilien vor Gericht : Alte Spendenzahlung bindet neuen Vermieter nicht Gastbeitrag Von Fiona Ruby18.05.2026, 07:07Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenEigentümerwechsel: An welche Zusagen an die Mieter bleibt ein Käufer gebunden?Picture AllianceEin Käufer übernimmt keine früheren Spendenzusagen des Verkäufers an den Mieter. Bleiben sie aus, haftet der Mieter trotzdem für die Miete. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein neuer Eigentümer vermieteter Liegenschaften nicht an frühere Spendenzusagen des Voreigentümers gebunden ist. Das trifft auch dann nicht zu, wenn diese Zuwendungen die wirtschaftliche Erfüllung der Mietpflichten des Mieters sicherten. In dem Streitfall mietete eine gemeinnützige Stiftung Räume für ein Museum zu einer erheblichen Miete. Der damalige Vermieter gewährte vierteljährliche Spenden, die zur Deckung der Mietzahlungen dienten.Doch nach dem Verkauf des Gebäudes stellte die neue Eigentümerin die Zuwendungen ein. Die Stiftung geriet in Zahlungsunfähigkeit. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis und klagte auf Räumung sowie Zahlung der offenen Rückstände. Die Stiftung sah in den Spenden eine quasivertragliche Verpflichtung. Der Bundesgerichtshof gab der Vermieterin recht. Spendenzusagen konstituieren keine vertraglichen Pflichten des Mietverhältnisses, sondern freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen mit lediglich wirtschaftlichem Bezug. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt Paragraph 566 den Eintritt des Erwerbers ausschließlich in Rechte und Pflichten, die unmittelbar aus dem Mietvertrag selbst resultieren.Mehr zum ThemaImmobilien vor GerichtHeimlicher Wohnungszutritt mindert die Miete deutlich




