Wolfram Weimer: Gericht untersagt Äußerung zu Berliner Buchladen
•Gerichtsentscheidung in Berlin Kulturstaatsminister Weimer darf Buchladen-Betreiber nicht als »politische Extremisten« bezeichnen Das Verwaltungsgericht Berlin untersagt Kulturstaatsminister Wolfram W...
•Die Betreiber erringen damit einen Erfolg.
•30.04.2026, 10.37 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren...
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Gerichtsentscheidung in Berlin Kulturstaatsminister Weimer darf Buchladen-Betreiber nicht als »politische Extremisten« bezeichnen Das Verwaltungsgericht Berlin untersagt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eine Äußerung zu einem Berliner Buchladen. Die Betreiber erringen damit einen Erfolg. 30.04.2026, 10.37 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Kulturstaatsminister Wolfram Weimer Foto: Kay Nietfeld / dpa if (typeof(Event) === 'function') {window.dispatchEvent(new Event('POLYGON_DOM_LARGEST_CONTENTFUL_PAINT_READY'));} Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber des Berliner Buchladens »Zur schwankenden Weltkugel« nicht als »politische Extremisten« bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilt . Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview der »Zeit« gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung, begründete das Gericht seine Entscheidung. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. »Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.« Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten. Weimer ließ Buchläden von Liste für Buchpreis streichenHintergrund des Verfahrens ist der Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berl...المصدر: Der Spiegel | Source: Der Spiegel
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