Werkzeug für Ermittler: Kabinett beschließt Speicherpflicht für IP-Adressen
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Werkzeug für Ermittler: Kabinett beschließt Speicherpflicht für IP-Adressen 22. April 2026, 11:14 Uhr Quelle: dpa Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/22/kabinett-beschliesst-speicherpflicht-fuer-ip-adressen-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Michael Kappeler/\u200bdpa" } } Zur IP-Adressenspeicherung gab es vor der Kabinettsbefassung Abstimmung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Justizressort. © Michael Kappeler/dpa Anbieter von Internetzugangsdiensten sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Durch die geplante Gesetzesänderung, die das Kabinett nun nach Angaben des Justizministeriums beschlossen hat, soll es leichter werden, Straftäter und Terrorverdächtige zu ermitteln, die sonst keine Spuren hinterlassen haben. Zugreifen auf die gespeicherten IP-Adressen dürfen die Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nur bei einem Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Digitale Gewalt: Können sich Betroffene bald besser gegen Deepfake-Pornos wehren?




