Wahlwerbung: Heino wehrt sich gegen Wahlwerbung der AfD
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Wahlwerbung: Heino wehrt sich gegen Wahlwerbung der AfD 19. April 2026, 10:44 Uhr Quelle: dpa Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/19/heino-wehrt-sich-gegen-wahlwerbung-der-afd-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Robert Michael/\u200bdpa" } } Heino will nicht für Wahlkampf der AfD herhalten. (Archivbild) © Robert Michael/dpa Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Dies erfolgte demnach, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg vor der Landratswahl an diesem Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht hatte und der Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen war. Der Sänger verlangt zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); AfD und Wirtschaft: Hier bröckelt die Brandmauer




