Vergabegesetz: Mindestlohn für öffentliche Aufträge in MV steigt
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Vergabegesetz: Mindestlohn für öffentliche Aufträge in MV steigt 23. April 2026, 12:32 Uhr Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/23/mindestlohn-fuer-oeffentliche-auftraege-in-mv-steigt-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Stefan Sauer/\u200bdpa/\u200bZB" } } Mindestens 14,68 Euro müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihren Mitarbeitern künftig zahlen. (Symbolbild) © Stefan Sauer/dpa/ZB Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen höheren Mindestlohn. Die Unternehmen müssen ihren beschäftigten Mitarbeitern seit April mindestens 14,68 Euro brutto pro Stunde zahlen, wie die SPD-Landtagsfraktion mitteilte. Bisher lag der sogenannte Vergabe-Mindestlohn bei 13,98 Euro. Aktuelles Schlagzeilen Lohnlücke zwischen Ost und West: Westdeutsche verdienen im Durchschnitt mehr als Ostdeutsche





