Verfassungsgerichtshof: Wie umfangreich darf Regierung befragt werden? Gericht prüft
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Verfassungsgerichtshof: Wie umfangreich darf Regierung befragt werden? Gericht prüft 23. April 2026, 11:49 Uhr Quelle: dpa Sachsen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/23/wie-umfangreich-darf-regierung-befragt-werden-gericht-prueft-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Jan Woitas/\u200bdpa" } } Verfassungsgerichtshof prüft Fragerecht im Landtag. (Archivbild) © Jan Woitas/dpa Mit dem Fragerecht der Fraktionen im sächsischen Landtag hat sich Sachsens Verfassungsgerichtshof in Leipzig beschäftigt. Konkret geht es um eine Große Anfrage der Linksfraktion vom Dezember 2023 zum Datenschutz mit insgesamt 1.090 Fragen. Die Linken wollten wissen, wie der Freistaat Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er zu ihrem Schutz trifft. Das Innenministerium lehnte die Beantwortung aufgrund des Umfangs der Fragen ab. Nach der Klage der Linken ist nun der Verfassungsgerichtshof mit dem sogenannten Organstreitverfahren am Zug. Aktuelles Schlagzeilen Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Klage gegen den Rundfunkbeitrag scheitert vor Gericht




