Urteil in Hessen: Gericht: Einstufung der AfD als Verdachtsfall rechtmäßig
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Urteil in Hessen : Gericht: Einstufung der AfD als Verdachtsfall rechtmäßigVon Ewald Hetrodt03.06.2026, 16:47Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenKläger: Robert Lambrou (l.) und Andreas Lichert, Ko-Landesvorsitzende der AfD in Hessen, mit ihrem Anwalt in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts WiesbadendpaDas Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht hinreichende Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit des hessischen Landesverbands der AfD. Es lässt aber eine Berufung zu. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Die Einstufung und Beobachtung der hessischen AfD durch den Verfassungsschutz sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel rechtfertigten, heißt es in einer Mitteilung der Justiz vom Mittwoch.Dies ergebe sich bereits aus der durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigten Einstufung des AfD-Bundesverbands als „Verdachtsfall“, da eine Distanzierung des Landesverbands von der Bundespartei nicht erkennbar sei. Darüber hinaus gebe es auch hinreichende landesspezifische Anhaltspunkte. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Auch öffentliche Bekanntgabe künftig erlaubtAuch die von der AfD beklagte öffentliche Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sei in Zukunft grundsätzlich zulässig. Denn der Hessische Landtag habe inzwischen die Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, die bei der Bekanntgabe im September 2022 allerdings noch gefehlt habe.Die damals durch das Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsschutz verbreitete Pressemitteilung sei rechtswidrig gewesen. Das hatte das Verwaltungsgericht schon in einer von der AfD beantragten Eilentscheidung festgestellt. Das Land Hessen habe die diesbezüglichen Klageanträge bereits überwiegend anerkannt.In der Ei...




