Urteil des Verfassungsgerichts: Beschwerde gegen Landtagswahl erfolglos
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Urteil des Verfassungsgerichts: Beschwerde gegen Landtagswahl erfolglos Aktualisiert am 29. April 2026, 11:01 Uhr Quelle: dpa Thüringen Schließen Veröffentlicht am Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/29/beschwerde-gegen-landtagswahl-erfolglos-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Martin Schutt/\u200bdpa" } } Eine Beschwerde gegen die Gültigkeit der Landtagswahl beim Thüringer Verfassungsgerichtshof hat keinen Erfolg. (Archivbild) © Martin Schutt/dpa Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl 2024 ist nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes erfolglos. «Die Landtagswahl vom 1. September 2024 bleibt damit gültig», teilte das oberste Thüringer Gericht in Weimar mit. Zwar sieht das Gericht in der Veröffentlichung eines von Landräten und Oberbürgermeistern unterzeichneten Schreibens kurz vor der Landtagswahl eine Wahlrechtsverletzung. Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Landtag dadurch sieht das Gericht jedoch nicht. Die Beschwerde vom Landesverband der Werteunion und einem Bürger blieb erfolglos. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Dietmar Woidke: "Ich will nicht all unseren Strom an Herrn Söder nach Bayern schicken"





