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Tierschutz: Bundesverwaltungsgericht entscheidet für bessere Haltungsbedingungen im Putenstall

حيوانات
Der Spiegel
2026/04/23 - 18:12 520 مشاهدة
تحليل ذكي | AI Editorial Analysis

Tierschutz Bundesverwaltungsgericht entscheidet für bessere Haltung im Putenstall In der Putenmast gab es bislang keine Rechtsverordnung zur Haltung.

Das könnte sich nun ändern: Ein Gerichtsurteil über einen Stall in Baden-Württemberg könnte bundesweite Verbesserungen mit sich bringen.

23.04.2026, 20.12 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren...

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Tierschutz Bundesverwaltungsgericht entscheidet für bessere Haltung im Putenstall In der Putenmast gab es bislang keine Rechtsverordnung zur Haltung. Das könnte sich nun ändern: Ein Gerichtsurteil über einen Stall in Baden-Württemberg könnte bundesweite Verbesserungen mit sich bringen. 23.04.2026, 20.12 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Puten in einem Mastbetrieb (Symbolbild) Foto: Philip Dulian / dpa Die Haltungsbedingungen für Puten in deutschen Mastbetrieben könnten sich bald ändern: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Umstände in einem Betrieb in Baden-Württemberg nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Behörden dürfen weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, damit die Tiere angemessen gehalten werden. Im konkreten Fall ging es um einen Putenmastbetrieb in Ilshofen im Kreis Schwäbisch Hall. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. hielt die Bedingungen für die Puten dort für inakzeptabel und klagte darauf, dem Betrieb die Haltung sämtlicher Puten oder zumindest einzelner Rassen zu untersagen. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jeder, der ein Tier hält, es nach seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen unterbringen muss. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, können Behörden Anordnungen treffen, die zur Verbesserung der Haltungsbedingungen führen. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung seien bislang nur Masthühner und Legehennen erfasst – »Puten aber nicht«, sagte Sylvi Paulick von der Albert Schweitzer Stiftung dem SPIEGEL. Aktuell würden daher in der Putenhaltung nur freiwillige Eckpunkte angewendet werden, diese »reichen aber auf keinen Fall aus«. Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart scheiterten die Tierschützer, doch in der nächsten Instanz entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, dass die Behörden prüfen müssen, inwieweit sie tierschutzrechtlich einschreiten. Der VGH ging davon aus, dass die Bedingungen in dem Betrieb nicht angemessen sind. Über die Revision gegen dieses Urteil hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mehr als 5000 Tiere in einem StallDer VGH hatte festgestellt, dass die Puten in dem Betrieb in Ilshofen in Ställen mit mehr als 5000 Tieren leben. Es fehle an Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere. Sie würden im Schlaf häufig von anderen Puten aufgescheucht, was zu Stress führe. Ihre Schnäbel seien gekürzt, damit sich die Tiere weniger Verletzungen durch Picken zufügen können. Die Behörden müssten handeln – wie genau, das ließ der VGH allerdings offen. Der Geflügelbetrieb hatte darauf verwiesen, dass er die freiwilligen sogenannten Puten-Eckwerte einhalte. Der VGH und auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden jedoch, dass diese Eckwerte nicht aussagekräftig sind, um die Angemessenheit einer Putenhaltung zu beurteilen. Fehlende VerordnungenDas zuständige Landratsamt Schwäbisch Hall verwies vor allem auf eine fehlende Rechtsverordnung zur Putenhaltung. Es sei praktisch völlig unklar, was man eigentlich anordnen solle, um die Bedingungen für die Puten zu verbessern. Das Bundesgericht entschied, dass fehlende Verordnungen nicht dazu führen dürfen, dass nichts getan werde. Der Putenmastbetrieb könne durch zumutbare Maßnahmen das Haltungssystem verändern und dadurch den Bedürfnissen der Puten besser entsprechen, sagte die Vorsitzende Richterin. Mehr zum Thema Tierseuche: Geflügelhalter fordert bundesweite Stallpflicht gegen Vogelgrippe Brandenburg: Vorwurf der Tierquälerei – Geflügel-Schlachtbetrieb zieht Konsequenzen Tierwohl-Ranking: Diese Noten bekommen Supermärkte und Fast-Food-Ketten beim Hähnchenfleisch Von Philip Bethge In den deutschen Putenmastbetrieben lebten laut einer Statistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge 2023 rund neun Millionen Puten. Die Tiere werden in mehreren Durchgängen pro Jahr gehalten. Eine Henne wächst in 16 Wochen auf ihr Schlachtgewicht von zehn Kilo heran. Hähne erreichen in 22 Wochen ein durchschnittliches Schlachtgewicht von 20 Kilogramm. Vergangenes Jahr wurden in den Geflügelschlachtbetrieben laut Statistischem Bundesamt rund 27,5 Millionen Puten geschlachtet. esk/dpa Startseite Feedback
المصدر: Der Spiegel | Source: Der Spiegel

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