Tatbestand abschaffen: Keine Majestät – keine Beleidigung
Tatbestand abschaffen : Keine Majestät – keine Beleidigung Ein Kommentar von Reinhard Müller13.06.2026, 15:16Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenWas tun gegen Äußerungen? Die Polizei ermittelt zunehmend wegen der Beleidigung von Politikern.dpaDie Privilegierung von Politikern im Strafrecht ist überflüssig. Aber öffentliche Herabwürdigung sollte kein Volkssport sein. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Nun soll also die sogenannte Majestätsbeleidigung abgeschafft werden. Aber es gibt ja gar keine Majestäten mehr. Gemeint ist die Politikerbeleidigung. Aber seit wann sind Politiker Majestäten? Die Mächtigen wird man ja wohl doch kritisieren dürfen, so heißt es. Mit Recht. Doch kann man schon die Frage stellen, wie die Vorstellung von der Macht und Stellung von Politikern zu dem gängigen Vorwurf passt, es gehe ja überhaupt nichts voran und niemand entscheide etwas.Aber um Macht geht es bei der Strafnorm nicht – geschützt wird die „im politischen Leben des Volkes stehende Person“, die etwa öffentlich beleidigt wird, aus Beweggründen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen. Zudem muss die Tat geeignet sein, das öffentliche Wirken des Betroffenen erheblich zu erschweren. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Das erscheint erst einmal nicht unvernünftig, auch wenn die Norm im Kern aus anderen Zeiten stammt. Der Sache nach geht sie zurück auf eine Verordnung von Reichspräsident Hindenburg, mit der der zunehmenden „Vergiftung des öffentlichen Lebens“ durch „Verunglimpfung“ und „Verhetzung“ entgegengewirkt werden sollte.Vergiftung und Verhetzung?Solcherlei Verunglimpfungen und Verhetzungen gab es fraglos in Weimarer Zeiten, und in anderer Form gibt es sie auch heute. Das ist auch der Grund dafür, dass Kommunalpolitiker erst unlängst ausdrücklich mit unter den Schutz der Strafnorm gestellt wurden.Klar ist aber auch die Gefahr für eine Unterdrückung der Freiheit – gerade unter Ber...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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