Streit um Urheberrechte: Fernsehen im Seniorenheim - EuGH weist Gema in die Schranken
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Streit um Urheberrechte: Fernsehen im Seniorenheim - EuGH weist Gema in die Schranken 30. April 2026, 10:42 Uhr Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/30/fernsehen-im-seniorenheim-eugh-weist-gema-in-die-schranken-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Oliver Dietze/\u200bdpa" } } Der Europäische Gerichtshof stellte sich in einem Urheberrechtsstreit auf die Seite von Seniorenheimen. (Symbolbild) © Oliver Dietze/dpa Seniorenwohnheime dürfen per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer von Bewohnerinnen und Bewohnern weiterleiten, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz zu benötigen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einer Klage der Verwertungsgesellschaft Gema, die Urheberrechte im Musikbereich wahrnimmt. Aktuelles Schlagzeilen Kraftwerk versus Moses Pelham: EuGH erlaubt Sampling von Musik ohne Zustimmung in Sonderfällen



