Streit: Geschenktes Auto bleibt Eigentum
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Streit: Geschenktes Auto bleibt Eigentum 5. Mai 2026, 12:44 Uhr Quelle: dpa Bayern Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-05/05/geschenktes-auto-bleibt-eigentum-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Klaus-Dietmar Gabbert/\u200bdpa" } } Die Frau sei die Eigentümerin des Autos, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg. (Symbolbild) © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa »Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen!« - Die alte Kinderweisheit ist in Nürnberg auch richterlich bestätigt worden: Ein Mann muss seiner Ex-Ehefrau das Cabriolet herausgeben, das er ihr einst bei der Trauung auf einer Tropeninsel geschenkt hatte. Die Frau sei die Eigentümerin des Autos, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 11 UF 940/25). Das Urteil ist rechtskräftig. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Leipzig: Was über die mutmaßliche Amokfahrt in Leipzig bekannt ist

