Steuerhinterziehung: Das Ende der „offenen Ladenkasse“
Steuerhinterziehung : Das Ende der „offenen Ladenkasse“Von Katja Gelinsky, Berlin09.06.2026, 11:14Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenKassen ohne elektronische Aufzeichnungen sind ein Auslaufmodell.dpaIm Kampf gegen Steuerhinterziehung soll die elektronische Registrierkasse Pflicht werden – und gleichzeitig die Bonpflicht für Beträge bis zu 30 Euro aufgehoben werden.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Dem ohnehin klammen Fiskus entgehen jährlich Milliarden von Steuereinnahmen durch die Flucht in die offene Ladenkasse: also eine Kassenführung ohne elektronisches Kassensystem, bei der Einnahmen und Ausgaben ausschließlich manuell in einem Kassenbuch erfasst werden. Sie ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange alle gesetzlichen Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. „Doch gerade in bargeldintensiven Branchen besteht durch den Einsatz von offenen Ladenkassen die vereinfachte und schwerer aufzuklärende sowie nachzuweisende Möglichkeit, dass Umsätze nicht in voller Höhe erklärt werden“, schreibt das Bundesfinanzministerium.Dem will das Haus von Minister Lars Klingbeil (PD) nun einen Riegel vorschieben, um staatliche Einnahmen zu sichern und fairen Wettbewerb für „redliche Unternehmen“ zu gewährleisten: Größere Betriebe sollen vom kommenden Jahr an elektronische Kassen verwenden müssen. Im Gegenzug soll die umstrittene Bonpflicht wegfallen, wenn der Gesamtbetrag des Kunden 30 Euro nicht überschreitet. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Nach dem Gesetzentwurf, welcher der F.A.Z. vorliegt, sind alle Steuerpflichtigen mit land- und forstwirtschaftlichem Betrieb, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu führen, wenn ihr Gesamtumsatz 100.000 Euro und mehr im Kalenderjahr beträgt. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt die Kassenpflicht vom 1. Januar 2027 an. Für Betriebe, welche die 100.000-Euro-...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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