Selbstbestimmungsgesetz: Wider Natur und Verstand
Selbstbestimmungsgesetz : Wider Natur und VerstandVon Reinhard Müller01.06.2026, 15:05Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenIns Frauengefängnis? Marla-Svenja Liebich, früher der Rechtsextremist Sven Liebich, in Pilsen.dpaDas Selbstbestimmungsgesetz muss in dieser Form weg. Wie will man vor Missbrauch schützen, wenn der Missbrauch immanent ist? Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Eine der absurden Hinterlassenschaften der Ampel, die uns noch länger beschäftigen werden: das Selbstbestimmungsgesetz. Von den maßgeblichen Politikern der SPD, der Grünen und auch der FDP immer wieder heruntergespielt, hat die Möglichkeit des einfachen Geschlechtswechsels gesellschaftlich und auch unter Fachleuten durchaus Bedeutung gehabt.Es gibt Fälle, in denen der Wechsel des bei der Geburt festgestellten, gleichsam amtlich gewordenen Geschlechts angezeigt sein kann. Ein solches Verfahren darf niemals entwürdigend sein. Das ist ein richtiger Ausgangspunkt der Neuregelung gewesen. Aber die Möglichkeit eines Geschlechtswechsel durch einfache Erklärung übersieht vollkommen, dass unsere Rechtsordnung an das Geschlecht teils einschneidende Folgen knüpft: So gilt nach dem Grundgesetz bisher die (zurzeit ausgesetzte) Wehrpflicht nur für Männer. Und die körperlichen Voraussetzungen für Noten und Laufbahnen unterscheiden sich deutlich: vom Sport-Abitur bis zum Test bei der Polizei. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Desaströse FolgenWenn nun drei Bundesländer den Vorstoß wagen, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern, um Missbrauch zu verhindern, so ist das rührend, geht aber an der Sache vorbei. Denn das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass man einen Geschlechtswechsel gar nicht missbrauchen kann. Dabei wurde schnell klar, dass bisherige Schutzräume für Frauen nunmehr auch von gleichsam selbst ernannten Frauen genutzt werden konnten. Mit desaströsen Folgen, schwerwiegender als erleichterte Einstellungen und Beförderungen.Meh...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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