Rheinland-Pfalz: Über ein fremdes Grundstück zur eigenen Garage? Nur mit Grundbucheintrag
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In einem Nachbarschaftsstreit um die Zufahrt zu einer Garage hat das Landgericht Frankenthal nun geurteilt, dass eine alte Absprache nicht genügt. Es bedarf eines Grundbucheintrags, auch ein Notwegerecht greife nicht.





