„Remigrations“-Recherche: Ein Artikel, zwei Gerichte – und zwei unterschiedliche Urteile
•„Remigrations“-Recherche : Ein Artikel, zwei Gerichte – und zwei unterschiedliche UrteileVon Frederik Orlowski24.04.2026, 19:24Lesezeit: 4 Min.Bildbeschreibung ausklappenProzess zum Potsdamer Treffen...
•Wie kann das sein?Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Vor rund zwei Jahren trieb eine Recherche der Journalistengruppe Correctiv über einen „Geheimplan gegen Deutschland“ H...
•Der Hintergrund: In einem Potsdamer Hotel sollen sich Personen aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum getroffen haben, um die Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deut...
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„Remigrations“-Recherche : Ein Artikel, zwei Gerichte – und zwei unterschiedliche UrteileVon Frederik Orlowski24.04.2026, 19:24Lesezeit: 4 Min.Bildbeschreibung ausklappenProzess zum Potsdamer Treffen im Landgericht II im März in Berlin, vorne links Gerrit Huy (AfD)dpaGerichte in Hamburg und Berlin bewerten die Recherchen von Correctiv über ein Potsdamer Treffen für einen „Masterplan“ genau gegensätzlich. Wie kann das sein?Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Vor rund zwei Jahren trieb eine Recherche der Journalistengruppe Correctiv über einen „Geheimplan gegen Deutschland“ Hunderttausende auf die Straßen, um gegen Rassismus und Ausgrenzung zu demonstrieren. Der Hintergrund: In einem Potsdamer Hotel sollen sich Personen aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum getroffen haben, um die Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu planen, berichtete damals Correctiv.Aber was wurde in der Villa Adlon wirklich besprochen? Schmiedeten die Teilnehmer tatsächlich einen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger? Gerichte in Berlin und Hamburg haben diese Frage zuletzt ganz unterschiedlich beantwortet: Während die Hamburger Richter eine Klage gegen Correctiv abwiesen, erklärten ihre Berliner Kollegen gleich drei Passagen der Correctiv-Recherche für rechtswidrig.Die AfD-Fraktion im Bundestag forderte mit Verweis auf das Urteil aus Berlin, dass der Bund „jegliche institutionelle oder projektbezogene“ Förderung von Correctiv einstellen solle. Einen entsprechenden Antrag hat der Bundestag am Donnerstag jedoch abgelehnt. In der Plenardebatte bezeichnete Götz Frömming (AfD) die Berichterstattung von Correctiv als „einen der übelsten politischen Rufmorde in der Geschichte der Bundesrepublik“.Berliner Urteil rückt den „Masterplan“ in den MittelpunktOttilie Klein (CDU) sprach sich hingegen klar für die Pressefreiheit aus, mahnte aber auch: „Eine fehlerhafte Berichterstattung wird niemals dadurch gut, dass sie sic...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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