Rechtsmittel gegen Urteil: Getöteter Polizist – Staatsanwaltschaft legt Revision ein
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Rechtsmittel gegen Urteil: Getöteter Polizist – Staatsanwaltschaft legt Revision ein 9. April 2026, 13:37 Uhr Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/09/getoeteter-polizist-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Laszlo Pinter/\u200bdpa" } } Die Staatsanwaltschaft legt nach dem Urteil wie angekündigt Revision ein. (Archivbild) © Laszlo Pinter/dpa Nach dem Urteil im Prozess um einen getöteten Polizisten in Völklingen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte der Sprecher des Landgerichts Saarbrücken mit. Weitere Anträge seien nicht eingegangen. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Rechtsfehler. Die Staatsanwaltschaft kündigte den Schritt kurz nach der Urteilsverkündung am 1. April an. Aktuelles Schlagzeilen Missbrauch: Ex-Bundestagsabgeordneter wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

