Rechtsextremismus: Gericht bestätigt Verbot von rechtsextremer Sekte Artgemeinschaft
•Rechtsextremismus: Gericht bestätigt Verbot von rechtsextremer Sekte Artgemeinschaft Die Artgemeinschaft wurde 2023 als verfassungsfeindlich verboten.
•In ihrer Klage dagegen berief sie sich auf Religionsfreiheit und ist damit nun gescheitert.
•April 2026, 15:10 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, ale Schließen Veröffentlicht am Ihr Browser unterstützt die Wiedergabe von Audio Dateien nicht.
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Rechtsextremismus: Gericht bestätigt Verbot von rechtsextremer Sekte Artgemeinschaft Die Artgemeinschaft wurde 2023 als verfassungsfeindlich verboten. In ihrer Klage dagegen berief sie sich auf Religionsfreiheit und ist damit nun gescheitert. Aktualisiert am 29. April 2026, 15:10 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, ale Schließen Veröffentlicht am Ihr Browser unterstützt die Wiedergabe von Audio Dateien nicht. Download der Datei als mp3: https://zon-speechbert-production.s3.eu-central-1.amazonaws.com/articles/8a3556da-0edf-419a-b77e-b6faa652862d/full_321b12a8ca2b0352c0eb89d5174cb06adf9a1167aaf6f09050ca5055f059d77e7357d9f9cf977dd4c76e8bc1f0bc3931.mp3 5 Min. Zusammenfassen (function () { const hasValidEntitlement = window.Zeit.user?.entitlements?.includes('zplus'); if (!hasValidEntitlement) { const summyButton = document.currentScript.previousElementSibling; summyButton.removeAttribute('aria-controls'); summyButton.removeAttribute('aria-expanded'); summyButton.addEventListener('click', function () { window.Zeit.renderWally?.('sys_gate_summy_web'); }); } })(); Schließen Artikelzusammenfassung Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der verbotenen rechtsextremen Gruppierung Artgemeinschaft abgewiesen. Die Gruppe wurde 2023 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten, da sie sich gegen die Verfassung und Völkerverständigung richtet. Trotz Berufung auf Religionsfreiheit konnte die Gruppe nicht überzeugen, da sie nach außen agierte und Verbindungen zum rechtsextremen Spektrum aufwies. Das Gericht stufte die Artgemeinschaft als Weltanschauungsgemeinschaft ein, deren Glaubenssätze nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Die Gruppe, geprägt von einem langjährigen NPD-Funktionär, bleibt somit weiterhin verboten. Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen. Fanden Sie die Zusammenfassung hilfreich? Gefällt mir Gefällt mir Gefällt mir nicht Gefällt mir nicht Send Feedback send...المصدر: Die Zeit | Source: Die Zeit
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