„Rassenlehre übernommen“: Gericht bestätigt Verbot der rechtsextremistischen „Artgemeinschaft“
•„Rassenlehre übernommen“ : Gericht bestätigt Verbot der rechtsextremistischen „Artgemeinschaft“29.04.2026, 15:51Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenRichter Carsten Hahn, Richterin Stephanie Gam...
•Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, entschied das Gericht in Leipzig.
•Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot 2023 erlassen.
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„Rassenlehre übernommen“ : Gericht bestätigt Verbot der rechtsextremistischen „Artgemeinschaft“29.04.2026, 15:51Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenRichter Carsten Hahn, Richterin Stephanie Gamp, Vorsitzender Richter Knut Möller, Richterin Elisabeth Steiner und Richter Max Blog eröffnen den Prozess im Bundesverwaltungsgericht im Januar (von links nach rechts).dpaDie Richter stufen die „Artgemeinschaft“ zwar als Weltanschauungsgemeinschaft ein – aber mit Glaubenssätzen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremistischen „Artgemeinschaft“ bestätigt. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, entschied das Gericht in Leipzig. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot 2023 erlassen. Die Gruppierung hatte dagegen geklagt und sich auf die Religionsfreiheit berufen.Das Bundesinnenministerium hatte die „Artgemeinschaft“ als rassistische Vereinigung eingestuft. Sie nehme eine kämpferisch-aggressive Haltung ein und missachte die Menschenwürde in grober Art und Weise. Der von ihr propagierte „Artglauben“ sei rassistisch.„Artgemeinschaft nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“Vor Gericht hatte die Vereinigung versucht, sich als abgeschottet darzustellen. Die Anhänger lebten ihren Glauben „im stillen Kämmerlein“, so ihr Anwalt. Sollten Inhalte dieses Glaubens verfassungsfeindlich sein, so sei auch dies von der Religionsfreiheit gedeckt.Die Bundesrichter gingen allerdings nicht davon aus, dass die „Artgemeinschaft“ nicht nach außen wirkte. Unter anderem habe die Gruppierung einen Buchversand betrieben, eine Zeitung herausgegeben und sich in einem Internetauftritt präsentiert. Ein Mitglied hatte vor Gericht als Zeuge ausgesagt, dass bei einem Fest zur Sommersonnenwende 2022 rund 300 Menschen anwesend waren.Das Bundesverwaltungsgericht stufte die „Artgemeinschaft“ zwar als Weltanschauungsgemeinsc...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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