„Postenschacher“-Affäre: Bewährungsstrafe für ÖVP-Politiker Wöginger
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„Postenschacher“-Affäre : Bewährungsstrafe für ÖVP-Politiker WögingerVon Alexander Haneke, Wien04.05.2026, 17:27Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenÖVP-Klubobmann August Wöginger am 15. April 2026 im Rahmen des Pressefoyers nach einer Sitzung des Ministerrats im Bundeskanzleramt in Wien.dpaDer mächtige ÖVP-Klubchef August Wöginger ist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Mit ihm stand ein in Österreich System der Einflussnahme vor Gericht.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Im „Postenschacher“-Prozess hat das Landesgericht Linz den ÖVP-Politiker August Wöginger zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt. Die Schöffenkammer sah es als erwiesen an, dass der Klubobmann der ÖVP im Nationalrat, wie die Fraktionsvorsitzenden in Österreich genannt werden, seine Amtsmacht missbraucht habe, um einem Parteifreund zur Leitungsposition in einem Finanzamt zu verhelfen.Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2016, als ein Bürgermeister aus Oberösterreich sich um den Chefposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding bewarb und Wöginger in dessen Bürgersprechstunde besuchte, damit dieser ein „gutes Wort“ für ihn einlege. Wöginger reichte das Anliegen des ÖVP-Parteifreundes an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, weiter. Der wandte sich wiederum an einen ranghohen Gewerkschafter, der in der Besetzungskommission für den Posten saß und der nun, gemeinsam mit einem weiteren Mitglied der Kommission, mit auf der Anklagebank saß.Kronzeuge Schmid belastete Wöginger schwerAm Ende wurde der ÖVP-Bürgermeister von der Kommission als erster Kandidat gereiht und bekam den Posten. Allerdings klagte eine unterlegene Kandidatin gegen die Entscheidung und bekam später vor dem Bundesverwaltungsgericht recht, da sie als besser qualifiziert befunden wurde.Ins Rollen war der Fall auch deshalb gekommen, da gegen den früheren Generalsekretär Schmid in mehreren anderen Verfahren ermittelt wurde. Na...





