Pflege: Gericht: Recht auf Einzelzimmer in Pflegeheimen
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Pflege: Gericht: Recht auf Einzelzimmer in Pflegeheimen 29. April 2026, 17:55 Uhr Quelle: dpa Berlin/Brandenburg Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/29/gericht-recht-auf-einzelzimmer-in-pflegeheimen-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Arno Burgi/\u200bdpa-Zentralbild/\u200bdpa-tmn" } } Nicht wenige Menschen müssen im Alter oder wegen Behinderungen in Pflegeheime umziehen. (Symbobild) © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa-tmn Bewohnerinnen und Bewohner in Brandenburger Pflegeheimen haben grundsätzlich ein Recht auf ein Einzelzimmer. Doppelzimmer sind nur noch ausnahmsweise zulässig. Das ergibt sich aus einem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 6 B 12/25). Aktuelles Schlagzeilen Krisenpodcast »Auch das noch«: »Man kann nicht sagen, dass sich die Regierung an das Recht hält«





