Parkverstöße: Nicht gewusst? Für Falschrum-Parken gibt es Knöllchen
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Parkverstöße: Nicht gewusst? Für Falschrum-Parken gibt es Knöllchen 23. April 2026, 4:00 Uhr Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/23/nicht-gewusst-fuer-falschrum-parken-gibt-es-knoellchen-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Stefan Sauer/\u200bdpa" } } Ein Verstoß wird derzeit in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro geahndet. (Symbolbild) © Stefan Sauer/dpa Wer Auto fährt, kennt das. Auf der Suche nach einem Parkplatz entdeckt man endlich einen freien Platz und will ihn schnell belegen. Da kommt es vor, dass der eine oder andere Fahrer entgegen der Fahrtrichtung einparkt - gerade wenn Parkplätze knapp sind. Möglicherweise wissen manche Autofahrer nicht, dass das Falschrum-Parken verboten ist? Aktuelles Schlagzeilen Nur eine Frage: Brauchen unsere Kinder noch einen Führerschein, Dmitri Dolgov?