Oberverwaltungsgericht NRW: Urteil: Keine Bundesmittel für AfD-nahe Stiftung für 2021
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Oberverwaltungsgericht NRW: Urteil: Keine Bundesmittel für AfD-nahe Stiftung für 2021 24. April 2026, 9:22 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/24/urteil-keine-bundesmittel-fuer-afd-nahe-stiftung-fuer-2021-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Guido Kirchner/\u200bdpa" } } Carsten Günther (M.) führte im März als Vorsitzender Richter durch die mündliche Verhandlung. (Archivbild) © Guido Kirchner/dpa Ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung vom 10. März ist rechtskräftig. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat die Klägerin auf das mögliche Rechtsmittel einer Beschwerde verzichtet. Die Frist dafür war in der Nacht in Münster abgelaufen. Aktuelles Schlagzeilen Gasförderung in der Nordsee: Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum ab


