Nur als „letztes Mittel“: Brüssel dringt auf Aufhebung der deutschen Grenzkontrollen
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Nur als „letztes Mittel“ : Brüssel dringt auf Aufhebung der deutschen GrenzkontrollenVon Thomas Gutschker, Brüssel02.06.2026, 16:55Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenPolizisten der Bundespolizei kontrollieren Verkehrsteilnehmer am Grenzübergang Elten an der deutsch-niederländischen Grenze.dpaDie EU-Kommission hält der Bundesregierung schwere Versäumnisse bei Grenzkontrollen zu Nachbarstaaten vor. Die Behörde zweifelt an deren Verhältnismäßigkeit.Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Die EU-Kommission hält die Begründung der Bundesregierung für ihre Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten für unzulänglich und dringt auf Änderungen. „Die deutschen Behörden sollten auf eine schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinarbeiten“, heißt es zusammenfassend in einer Beurteilung der deutschen Kontrollen seit November 2024, die am Dienstag veröffentlicht wurde. In einem ersten Schritt solle Deutschland zu mobilen, temporären und risikobasierten „Stichprobenkontrollen“ übergehen, einschließlich Schleierfahndung im Grenzgebiet.Es ist das erste Mal überhaupt, dass Brüssel die deutschen Kontrollen infrage stellt; während der Migrationskrise von 2015 hatte sie diese für angemessen gehalten. Zuletzt wurden die Kontrollen bis zum 15. September dieses Jahres verlängert. Die Kommission moniert schwere Versäumnisse der Bundesregierung bei der Notifizierung und Begründung ihrer Kontrollen, die gemäß EU-Recht nur als „letztes Mittel“ zulässig sind. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Die Meldungen seien zu spät erfolgt, hätten weder die erforderlichen Informationen enthalten noch eine ausführliche Risikoabschätzung, heißt es in der Beurteilung. Es gebe auch keine ausreichende Analyse, aus der hervorgehe, wie sich das globale Sicherheitsumfeld konkret auf Deutschland auswirke und wie sich diese Bedrohung an den Binnengrenzen zeige. Deutschland habe auch nicht begründet, warum...



