Neuerung seit 1. Januar: Bundeswehr: Männer bis 45 müssen Auslandsaufenthalt melden
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Neuerung seit 1. Januar: Bundeswehr: Männer bis 45 müssen Auslandsaufenthalt melden 4. April 2026, 12:42 Uhr Quelle: dpa Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/04/bundeswehr-maenner-bis-45-muessen-auslandsaufenthalt-melden-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Michael Kappeler/\u200bdpa" } } Männer, die länger ins Ausland wollen, müssen sich bei der Bundeswehr abmelden. (Archivbild) © Michael Kappeler/dpa Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssen sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf dpa-Anfrage entsprechende Informationen aus einem Bericht der «Frankfurter Rundschau». Doch fügte ein Sprecher hinzu: «Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.» Aktuelles Schlagzeilen Protest gegen Wehrdienst: Jugendliche sehen sich bei Wehrdienst übergangen




