Nach Social-Media-Post: Ex-FBI-Chef Comey wegen angeblicher Drohung gegen Trump angeklagt
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Nach Social-Media-Post : Ex-FBI-Chef Comey wegen angeblicher Drohung gegen Trump angeklagt29.04.2026, 13:07Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenDer amtierende Generalstaatsanwalt Todd Blanche und FBI-Direktor Kash Patel (l.) gaben die Anklage in Washington bekannt. (AP Photo/Cliff Owen)APJames Comey veröffentlicht ein Foto von Muscheln am Strand, die zu Zahlen zusammengelegt sind und auf Präsident Trump anspielen. Nun wird er wegen Morddrohung angeklagt. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Der frühere FBI-Chef James Comey ist wegen eines Instagram-Posts mit zu vier Zahlen zusammengelegten Muscheln am Strand angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, damit wissentlich eine Morddrohung gegen Präsident Donald Trump verbreitet zu haben.Comey hatte im Mai 2025 ein Bild von Muscheln auf Instagram hochgeladen, die die Zahlen „86 47“ formten. Trump, der 47. Präsident der USA, und dessen Unterstützer interpretierten dies als Aufruf zu einem Attentat. Comey bestritt, dass es sich um einen Gewaltaufruf gehandelt habe.Dem ehemaligen FBI-Direktor drohen bis zu zehn Jahre HaftDem Wörterbuch Merriam-Webster zufolge handelt es sich bei „86“ um einen veralteten Ausdruck, der unter anderem „abweisen“ oder „entfernen“ bedeutet. Es ist etwa in Restaurants ein Code für Fälle, in denen ein Produkt ausverkauft ist. Der Anklage zufolge steht die Zahl in Kombination mit der „47“ für eine ernst gemeinte Absicht, Trump Schaden zuzufügen.Es ist bereits das zweite Mal, dass Trumps Justizministerium eine Klage gegen Comey vorantreibt. Nach der neuen Anklage zeigte sich Comey kämpferisch. „Ich bin immer noch unschuldig, ich habe immer noch keine Angst“, sagte er in einer kurzen Videobotschaft auf der Plattform Substack. Auch glaube er weiterhin an die Unabhängigkeit des Gerichtssystems. „Also, dann los“, fügte er hinzu. Von Fernsehsendern wie CNN und MSNOW befragte Rechtsexperten zeigten sich überzeugt, dass die Anklage vor Gericht nicht keinen Bestand haben werde.Dem ehemaligen FB...





