Nach 30 Jahren Schluss - Frau darf nicht mehr zu ihrer Garage fahren
•Nach 30 Jahren Schluss: Frau darf nicht mehr zu ihrer Garage fahrenNach 30 Jahren setzten neue Nachbarn ein Stoppschild für eine Grundstücksbesitzerin (Symbolfoto)Foto: picture alliance/Eibner-Pressef...
•Jetzt hat das Landgericht Frankenthal entschieden: Die Frau muss draußen bleiben!
•Eine frühere Absprache reicht nicht aus, wenn das Wegerecht nicht im Grundbuch steht.
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Nach 30 Jahren Schluss: Frau darf nicht mehr zu ihrer Garage fahrenNach 30 Jahren setzten neue Nachbarn ein Stoppschild für eine Grundstücksbesitzerin (Symbolfoto)Foto: picture alliance/Eibner-Pressefoto29.04.2026 - 16:25 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenFrankenthal (Rheinland-Pfalz) – 30 Jahre lang fuhr eine Grundstücksbesitzerin mit dem Auto über den Hof der Nachbarn zur Garage – bis die neuen Eigentümer das verboten. Jetzt hat das Landgericht Frankenthal entschieden: Die Frau muss draußen bleiben! Eine frühere Absprache reicht nicht aus, wenn das Wegerecht nicht im Grundbuch steht. Auch ein Notwegerecht zum Stellplatz greift nur unter strengen Voraussetzungen.Vor drei Jahrzehnten ließ die Klägerin auf ihrem Areal eine Garage errichten, die allerdings nur über das Nachbargrundstück mit dem Wagen erreichbar war. Jahrelang akzeptierte der damalige Hofbesitzer die Durchfahrt. Doch die neuen Eigentümer machten dem ein Ende. So kam es zum Gerichtsstreit in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen im Rhein-Pfalz-Kreis.BGH hatte bereits 2020 entschiedenDie Frau pochte auf die alte Absprache, forderte ein Notwegerecht. Doch die Richter lehnten ab: Fehlt der Grundbucheintrag, verliert die Vereinbarung ihre Gültigkeit. Auch ein Notwegerecht komme nicht infrage: Ihr Gelände könne sie weiterhin durch ein Hoftor betreten; dass der Stellplatz nicht mehr anfahrbar sei, spiele keine Rolle.Mehr zum ThemaIllegal gebaut, aber keiner kriegt’s weg: Zwei Jahre Streit um dieses MetalltorIllegales Tor versperrt in Willebadessen Rettungsweg, Behörden streiten seit Jahren.Bereits Anfang 2020 hatte der Bundesgerichtshof klargestellt, dass ein Wegerecht für fremde Grundstücke nicht durch bloße Gewohnheit entsteht. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 19. Februar 2026 ist rechtskräftig (Az. 7 O 324/25).Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel? Hier können Sie uns schreiben.Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.ProdukttestsKaffeevollautomaten im T...المصدر: Bild | Source: Bild
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