Mehrwertsteuer: Hafermilch ist kein „Gemelk“
•Mehrwertsteuer : Hafermilch ist kein „Gemelk“Von Katja Gelinsky, Berlin07.04.2026, 21:31Lesezeit: 4 Min.Bildbeschreibung ausklappenSieben oder 19 Prozent?
•Stammt die Milch nicht von der Kuh, wird es kompliziert.Picture AllianceViele Lebensmittel werden steuerlich begünstigt.
•Für Milchersatzprodukte gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht.
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Mehrwertsteuer : Hafermilch ist kein „Gemelk“Von Katja Gelinsky, Berlin07.04.2026, 21:31Lesezeit: 4 Min.Bildbeschreibung ausklappenSieben oder 19 Prozent? Stammt die Milch nicht von der Kuh, wird es kompliziert.Picture AllianceViele Lebensmittel werden steuerlich begünstigt. Für Milchersatzprodukte gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht. Ein stimmiges Konzept fehlt. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App In der Debatte über Entlastungen der Verbraucher wegen steigender Kosten im Alltag mehren sich Stimmen, die einen Verzicht des Staates auf die Mehrwertsteuer für viele Lebensmittel fordern. Dazu muss man wissen: Nach dem Umsatzsteuergesetz (12 UStG) gelten bei der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen grundsätzlich zwei Kategorien: der Regelsteuersatz von 19 Prozent und der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Geringer besteuert werden unter anderem sogenannte Grundnahrungsmittel. Dazu gehören grundsätzlich Obst, Gemüse, Getreide- und Milchprodukte, Öle, Fleisch und Fisch. Der Regelsatz von 19 Prozent ist unter anderem auf Alkohol, Süßwaren, Snacks und Limonaden zu zahlen.Es gibt aber keine steuerrechtliche Legaldefinition für Grundnahrungsmittel. Der Steuergesetzgeber arbeitet vielmehr mit Listen von Waren und Warengruppen, die begünstigt werden. Kerngedanke der geringeren Besteuerung von Grundnahrungsmitteln ist – wie der Name schon sagt –, dass sie zur Grundversorgung gehören. Da die Mehrwertsteuer Haushalte mit geringerem Einkommen relativ stärker belastet, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens für Essen ausgeben, will der Gesetzgeber diese Verteilungswirkung durch den ermäßigten Satz von sieben Prozent mildern.„Gesunde Lebensmittel“ kennt das Mehrwertsteuerrecht bislang nichtBei näherer Betrachtung stellen sich jedoch Abgrenzungsprobleme und Plausibilitätsfragen, die Verwirrung schaffen und Debatten über eine Senkung beziehungsweise Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel weiter anheizen. So forderte der stellvert...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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