LGBTQ-Urteil: Wendepunkt im EU-Recht
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LGBTQ-Urteil : Wendepunkt im EU-Recht Gastbeitrag Von Martin Höpner29.04.2026, 21:11Lesezeit: 5 Min.Bildbeschreibung ausklappenAuf dem Weg zur Wertejustiz: Der Europäische Gerichtshof in LuxemburgdpaMit seinem LGBTQ-Urteil ermächtigt sich der Europäische Gerichtshof zur Werteaufsicht über die Mitgliedstaaten – mit demokratiepolitische gefährlichen Konsequenzen. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Am 21. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das im Juni 2021 vom ungarischen Parlament beschlossene Kinderschutzgesetz wegen seines LGBTQ-Personen evident diskriminierenden und stigmatisierenden Inhalts für unionsrechtswidrig erklärt. Das allein ist jedoch nicht der Grund dafür, dass künftige Lehrbücher über das EU-Recht den Fall als integrationsgeschichtlichen Wendepunkt behandeln werden. Der EuGH hätte es in seinem Urteil nämlich bei dem Nachweis ungarischer Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit, gegen mehrere Richtlinien, Verordnungen und durch die Grundrechtecharta garantierte Rechte belassen können, ohne dass dies etwas an den Rechtsfolgen geändert hätte. Der Grund für die Aufnahme in die Annalen der Integrationsgeschichte ist ein anderer: Der EuGH legt eine neue Deutung der in Artikel 2 des EU-Vertrags (EUV) aufgelisteten Unionswerte vor und weitet damit seinen eigenen Zuständigkeitsbereich aus.Die Union, so steht es in Artikel 2 EUV, gründet sich auf eine Reihe von Werten, darunter die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Bis vor zehn Jahren wurde diese Aufzählung als Teil einer programmatischen Selbstbeschreibung verstanden. Artikel 7 EUV verlieh der europäischen Politik eine Wächterfunktion über die Unionswerte: Der Rat durfte einzelne Mitgliedstaaten bei anhaltenden, schwerwiegenden Werteverstößen sanktionieren. Aus diesem Verfahren wurde der Gerichtshof bewusst herausgehalten. Niemand kam auf die Idee, bei den Unionswerten handle es sich um unionsrechtliche Bindungen der Mitgliedstaaten...



