Landesverteidigung: Denkmale unter Kriegsrecht? Kritik an geplantem NRW-Gesetz
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Landesverteidigung: Denkmale unter Kriegsrecht? Kritik an geplantem NRW-Gesetz 8. April 2026, 5:00 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/08/denkmale-unter-kriegsrecht-kritik-an-geplantem-nrw-gesetz-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Federico Gambarini/\u200bdpa" } } NRW will den Denkmalschutz für militärische Anlagen in Landes- und Bundesbesitz lockern. (Symbolbild) © Federico Gambarini/dpa Die globale Sicherheitslage ist angespannt, Deutschland investiert in eine höhere Verteidigungsfähigkeit, und in Nordrhein-Westfalen soll auch der Denkmalschutz einen Beitrag leisten. Im Januar legte die schwarz-grüne Landesregierung einen Entwurf für eine geänderte Landesbauordnung vor. Die sieht unter anderem eine Aufweichung des Denkmalschutzes für militärische Anlagen wie etwa Kasernen vor. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Polnische Erinnerungskultur: Bis heute nicht verloren


