LAchgas-Verbot unter 18: Nicht zum Lachen
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LAchgas-Verbot unter 18 : Nicht zum Lachen Ein Kommentar von Susanne Kusicke12.04.2026, 14:56Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenBenutzte Lachgasflaschen mit Luftballon in einem SpätkaufdpaNoch versprechen Händler „Spaß und Genuss“, die Luftballons für den Konsum liefern sie gleich mit. Gut, dass Lachgas-Verkauf an Minderjährige jetzt verboten ist. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Es ist ein Verbot mit Signalwirkung: Seit diesem Sonntag ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige bundesweit verboten. Verkäufer an Kiosken, wo die „Party“-Droge bisher unbeschränkt abgegeben wurde, müssen sich nun zumindest einen Altersnachweis zeigen lassen.Noch wichtiger ist aber, dass der Verkauf der kleinen bunten Kartuschen auch im Online-Handel und an Automaten verboten wird. Das Signal bedeutet: Aller Aufklärung zum Trotz ist hier eine gefährliche Substanz zu einer Normalität geworden, der man mit Appellen an die Vernunft nicht beikommt. Jetzt werden Konsequenzen gezogen.Denn der Eindruck von Harmlosigkeit, den der Name des Gases erweckt, aber eben auch die bisherige leichte Verfügbarkeit, stehen in keinem Verhältnis zum gesundheitlichen Schaden, den es verursachen kann. Das Lachgas, wissenschaftlich Distickstoffmonoxid (N₂O), kann beim Konsum zu Kälteverbrennungen und Lungenverletzungen führen. Vor allem verursacht es einen kurzzeitigen starken Sauerstoffmangel im Gehirn. Der führt oft dazu, dass Konsumenten schwindlig wird oder sie bewusstlos werden – auf Parties eine verbreitete Gaudi.Langfristig können Taubheitsgefühle in Händen und Füßen bleiben. Konzentration und Merkfähigkeit können leiden. Auch zu tödlichen Unfällen kam es mutmaßlich schon: Erst im Januar wurde in Frankfurt ein Autofahrer angeklagt, der unter Lachgaseinfluss zwei Brüder auf einem E-Scooter überfahren haben soll.Mehr zum ThemaFAZ+Partydroge aus AutomatenWie gefährlich ist Lachgas?
