Kurioser Fund: Frist abgelaufen: Gemeinde darf Goldfund behalten
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Kurioser Fund: Frist abgelaufen: Gemeinde darf Goldfund behalten 23. April 2026, 9:37 Uhr Quelle: dpa Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/23/frist-abgelaufen-gemeinde-darf-goldfund-behalten-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Sven Hoppe/\u200bdpa" } } Nach dem Fund von zehn Goldbarren im sächsischen Bannewitz konnte niemand nachweisen, Besitzer des Schatzes zu sein. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa Nach dem Ablauf einer gesetzlichen Finderfrist darf eine sächsische Gemeinde einen Goldschatz im Wert von mehreren zehntausend Euro behalten. Niemand habe glaubwürdig nachweisen können, Besitzer der zehn Goldbarren zu sein, die ein Gemeindemitarbeiter im Oktober beim Rasenmähen entdeckt hatte, sagte der Bürgermeister der Gemeinde Bannewitz, Heiko Wersig, der Deutschen Presse-Agentur. «Ich hatte viele, viele E-Mails, Anrufe und Briefe», so der parteilose Kommunalpolitiker. Den erforderlichen Nachweis einer ordentlichen Rechnung und der auf den Barren aufgeprägten Seriennummern habe aber keiner der angeblichen Besitzer erbringen können. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Wohnungsleerstand: Schlechtes Gewissen? Ja. Aber deshalb die Wohnung aufgeben?
