Krankenhausversorgung: Kabinett will Klinikgesetz wegen Bundesreform anpassen
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Krankenhausversorgung: Kabinett will Klinikgesetz wegen Bundesreform anpassen 21. April 2026, 14:43 Uhr Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/21/kabinett-will-klinikgesetz-wegen-bundesreform-anpassen-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Frank Molter/\u200bdpa" } } «Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Weichen gestellt werden, um die tiefgreifenden Veränderungen der bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen», sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. (Archivbild) © Frank Molter/dpa Um die Vorgaben der Krankenhausreform auf Bundesebene umzusetzen, hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einer Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zugestimmt. Ziel sei es, die Krankenhausversorgung im Land zukunftsfähig und krisenfest zu gestalten, erklärte das Gesundheitsministerium in Kiel. Der Entwurf umfasse zudem Anpassungen am Krebsregistriergesetz, die unter anderem strengere Datenschutzregeln vorsehen. Aktuelles Schlagzeilen Bundesrat: Neue Grundsicherung und Krankenhausreform passieren den Bundesrat


