Justiz: Stiefvater getötet: Mann muss in psychiatrisches Krankenhaus
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Justiz: Stiefvater getötet: Mann muss in psychiatrisches Krankenhaus 20. April 2026, 14:08 Uhr Quelle: dpa Hessen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/20/stiefvater-getoetet-mann-muss-in-psychiatrisches-krankenhaus-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Swen Pf\u00f6rtner/\u200bdpa" } } Nach der tödlichen Attacke mit einem Küchenmesser auf seinen Stiefvater bleibt ein 33-Jähriger dauerhaft im psychiatrischen Krankenhaus. (Symbolfoto) © Swen Pförtner/dpa Weil er seinen Stiefvater mit mindestens 25 Messerstichen getötet hat, muss ein 33 Jahre alter Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Das Landgericht Kassel ordnete in einem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Totschlags dessen Unterbringung an. Laut dem Urteil der 10. Großen Strafkammer ist der Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis schuldunfähig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Beschuldigte, der seit Jahren drogenabhängig ist und an einer paranoiden Schizophrenie leidet, im Wahn handelte. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Kindesmissbrauch: Sechzehn Kinder, fünfundzwanzig Angeklagte, ein fataler Irrtum



