Justiz: Gericht: Eigener Kompost ersetzt Biotonne nicht
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Justiz: Gericht: Eigener Kompost ersetzt Biotonne nicht 28. April 2026, 11:43 Uhr Quelle: dpa Hessen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/28/gericht-eigener-kompost-ersetzt-biotonne-nicht-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Andreas Arnold/\u200bdpa" } } Im Streit um den Zwang zur Nutzung einer Biotonne ist eine Klägerin aus Ranstadt vor dem Verwaltungsgericht Gießen unterlegen. (Symbolbild) © Andreas Arnold/dpa Im Streit um den Zwang zur Nutzung einer Biomülltonne ist eine Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen die Gemeinde Ranstadt (Wetteraukreis) unterlegen. Die Frau hatte im Januar vergangenen Jahres bei der Gemeinde eine Befreiung vom «Anschluss- und Benutzungszwang» beantragt, weil sie seit Jahren keine Biomülltonne nutze. Dabei gab sie laut Verwaltungsgericht an, sie verfüge über einen 560 Quadratmeter großen Nutzgarten und kompostiere ihre Bioabfälle komplett selbst. Aktuelles Schlagzeilen Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Klage gegen den Rundfunkbeitrag scheitert vor Gericht





