Justiz: Diskriminierung im Gesundheitswesen – Präzedenzfall am BGH?
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Justiz: Diskriminierung im Gesundheitswesen – Präzedenzfall am BGH? 3. Mai 2026, 4:00 Uhr Quelle: dpa Hessen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-05/03/diskriminierung-im-gesundheitswesen-praezedenzfall-am-bgh-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Marijan Murat/\u200bdpa" } } Eine blinde Frau klagt in Karlsruhe gegen eine Rehaklinik. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa Am Beispiel einer blinden Patientin befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (7. Mai) mit möglicher Diskriminierung im Gesundheitswesen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sowie die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hoffen auf ein Urteil über den Einzelfall hinaus – mit Signalwirkung für die ganze Branche. Es gehe darum, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dort angewandt werden kann. Aktuelles Schlagzeilen Kirchliche Mitarbeiter: Regierung will Kirchenklausel im Gleichbehandlungsgesetz ändern

