Immobilien vor Gericht: Vermieter haftet für Schaden am Sportwagen
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Immobilien vor Gericht : Vermieter haftet für Schaden am Sportwagen Gastbeitrag Von Fiona Ruby15.05.2026, 14:44Lesezeit: 1 Min.Bildbeschreibung ausklappenTeurer Sportwagen: Bei der Ausfahrt wurde das Fahrzeug beschädigt.dpaEin Vermieter haftet für Schäden durch fehlerhafte Tiefgaragentore. Pauschale Haftungsausschlüsse sind unwirksam. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Der Vermieter eines Tiefgaragenstellplatzes haftet, wenn bauliche Besonderheiten des Rolltors Fahrzeuge gefährden. Ein pauschaler Haftungsausschluss hebt diese Verantwortung nicht auf. In diesem Fall wurde ein hochpreisiger Sportwagen beim Ausfahren aus der Tiefgarage beschädigt. Der Fahrer hielt aufgrund andauernden Verkehrs kurz vor der Ausfahrt an, wodurch das Fahrzeug teilweise im Schließbereich des elektrischen Rolltors stand.Das Tor senkte sich automatisch und verursachte Schäden am Heck des Fahrzeugs. Der Vermieter verweigerte Schadenersatz: Er berief sich auf installierte Sicherheitsvorrichtungen sowie eine allgemeine Haftungsausschlussklausel im Mietvertrag. Mehr zum ThemaImmobilien vor GerichtLöcher in Terrassentür kosten Mietern ihre Kaution





