Immobilien vor Gericht: Solardach-Vertrag sorgt für Streit um Abnutzung
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Immobilien vor Gericht : Solardach-Vertrag sorgt für Streit um Abnutzung Gastbeitrag Von Nils Flaßhoff03.06.2026, 07:07Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenSonnenenergie: Ein Dach wird durch zusätzliche Aufbauten, Wartung und Nutzung stärker belastet.Picture AllianceWer sein Dach für eine Photovoltaikanlage vermietet, rechnet mit Einnahmen. Doch wer zahlt für Schäden? Warum Solarstrom keine Frucht ist. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wer eine Dachfläche für eine Solaranlage überlässt, schließt rechtlich meist keinen Pachtvertrag, sondern einen Mietvertrag über die Nutzung des Daches. Zudem trägt der Eigentümer das allgemeine Risiko, dass ein durch eine Solaranlage genutztes Dach schneller verschleißt.In diesem Fall stritten Grundstückseigentümer und Betreiber einer Photovoltaikanlage über Schäden an einem Hallendach. Der Betreiber durfte das Dach viele Jahre nutzen und hatte dort Solarmodule montiert. Später verlangten die Eigentümer Geld und machten geltend, das Dach sei durch die Anlage stärker beansprucht worden. Unter anderem ging es darum, wer für Sanierungskosten und altersbedingte Abnutzung einstehen muss. Das Oberlandesgericht stellte zuerst klar, dass es sich nicht um eine Pacht handelt. Bei einer Pacht darf der Nutzer die sogenannten Früchte einer Sache ziehen, etwa Erträge aus einem landwirtschaftlichen Grundstück. Strom aus einer Solaranlage sei aber keine natürliche Frucht des Daches. Der Strom entstehe erst durch die technische Anlage des Betreibers. Deshalb liege rechtlich eher ein Mietverhältnis über die Dachfläche vor.Mehr zum ThemaPhotovoltaik auf dem DachWenn die Solarpflicht für Ärger sorgt





