Immobilien vor Gericht: Ohne Kaufvertrag werden Vorarbeiten schnell zum Risiko
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Immobilien vor Gericht : Ohne Kaufvertrag werden Vorarbeiten schnell zum Risiko Gastbeitrag Von Nils Flaßhoff08.06.2026, 14:44Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenBaustelle: Aus den Unterlagen ergaben sich Hinweise auf Altlasten.Picture AllianceEin Unternehmer investierte vor dem Kaufvertrag schon viel in ein Bauprojekt. Dann entdeckte er Altlasten und verlangte Schadenersatz von zwei Millionen Euro. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Wer vor einem Grundstückskauf schon Geld in Planungen steckt, trägt dieses Risiko meist selbst. Es sei denn, die Gegenseite verschweigt wichtige Informationen. In diesem Fall wollte ein Immobilienunternehmer große Grundstücksflächen erwerben und dort ein Bauprojekt entwickeln. Noch vor dem Kaufvertrag ließ er Untersuchungen durchführen, plante das Vorhaben und wendete hohe Kosten auf. Später erfuhr er, dass sich auf dem Gelände früher eine Müllablagerung befunden hatte. Daraufhin stieg er aus den Verhandlungen aus und verlangte zwei Millionen Euro Schadenersatz. Das Gericht sah keinen Anspruch auf Zahlung. Zwar müssen sich Parteien schon während Vertragsverhandlungen fair verhalten und auf die Interessen des anderen Rücksicht nehmen. Dazu kann auch gehören, über erhebliche Belastungen eines Grundstücks aufzuklären. Doch niemand ist verpflichtet, einen Vertrag tatsächlich abzuschließen. Bis zur Unterzeichnung darf jede Seite Abstand nehmen.Mehr zum ThemaFAZ+Bauleistungen vereinbarenEine sorgfältige Ausschreibung senkt die Baurisiken




