Immobilien vor Gericht: Mieter darf trotz Kündigung in der Wohnung bleiben
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Immobilien vor Gericht : Mieter darf trotz Kündigung in der Wohnung bleiben Gastbeitrag Von Fiona Ruby05.06.2026, 11:11Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenWohnen in Hamburg-Eimsbüttel: Das Gesetz schützt Mieter, wenn Wohnraum in Wohnungseigentum umgewandelt und dann veräußert wird.dpaDer Bundesgerichtshof stoppt die Eigenbedarfskündigung in München. Nach der Umwandlung in Wohnungseigentum greift jahrelanger Mieterschutz. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Eine Eigenbedarfskündigung kann auch innerhalb der eigenen Familie jahrelang ausgeschlossen sein, wenn ein Mietshaus in Wohnungseigentum aufgeteilt und anschließend übertragen wird. So hatte eine Münchner Familie ihr Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt und übertrug die Einheiten auf eine zu diesem Zwecke gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gesellschafter waren nur die Eheleute und die beiden erwachsenen Kinder.Als die Tochter für ihre Ausbildung die vermietete Wohnung nutzen wollte, kündigte die Gesellschaft dem Mieter wegen Eigenbedarfs. Der Mieter weigerte sich auszuziehen. Der Bundesgerichtshof erkannte an, dass die Tochter die Wohnung selbst nutzen wollte, erklärte die Kündigung aber dennoch für unwirksam. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Grund ist die gesetzliche Kündigungssperre nach Paragraph 577a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Diese schützt Mieter, wenn Wohnraum in Wohnungseigentum umgewandelt und dann veräußert wird. Hierunter fällt auch die Einbringung von vermietetem Wohnraum in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Erwerber darf dann für drei Jahre nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie München gilt das sogar bis zu zehn Jahre.Mehr zum ThemaFAZ+Wohnungsmarkt unter DruckVermieter werden gebraucht





