Immobilien vor Gericht: Kündigung allein für mehr Rendite scheitert
•Immobilien vor Gericht : Kündigung allein für mehr Rendite scheitert Gastbeitrag Von Veronika Thormann22.05.2026, 07:30Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenEinspruch: Die Eigentümerin wollte die...
•Eine zusätzliche Rendite begründet keinen Anspruch auf eine Kündigung.
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Immobilien vor Gericht : Kündigung allein für mehr Rendite scheitert Gastbeitrag Von Veronika Thormann22.05.2026, 07:30Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenEinspruch: Die Eigentümerin wollte die Immobilie abreißen und kündigte Bewohnern.dpaEine Vermieterin scheitert mit der Räumungsklage, weil sie den Wohnkomplex abreißen will. Eine zusätzliche Rendite begründet keinen Anspruch auf eine Kündigung. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis nicht allein deshalb kündigen, weil er durch Abriss und Neubau des Mietobjekts eine deutlich höhere Rendite erzielen möchte. In dem Fall wollte die Eigentümerin eines Wohnkomplexes aus den 1980er-Jahren das Gebäude abreißen und durch einen Neubau mit mehr als 100 Wohnungen ersetzen. Nach ihrer Kalkulation hätte der anschließende Verkauf einen Gewinn von rund 13,7 Millionen Euro eingebracht.Die bestehende Vermietung verhindere dies, argumentierte sie und kündigte einer Mieterin. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Räumungsklage ab. Nach dem Gesetz ist eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung nur möglich, wenn dem Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses ein erheblicher Nachteil entsteht. Ein Anspruch auf Gewinnoptimierung oder höchstmögliche Rendite besteht jedoch nicht. Besonders fiel ins Gewicht, dass die Eigentümerin die Immobilie erst Jahre zuvor erworben hatte: Dies geschah in Kenntnis der bestehenden Mietverträge und der begrenzten Kündigungsmöglichkeiten. Wer eine vermietete Immobilie kauft, muss dieses Risiko einkalkulieren.Mehr zum ThemaFAZ+Wohnungsmarkt unter DruckVermieter werden gebrauchtالمصدر: FAZ | Source: FAZ
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