Grenzkontrollen: Verwaltungsgericht erklärt Grenzkontrolle für rechtswidrig
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Grenzkontrollen: Verwaltungsgericht erklärt Grenzkontrolle für rechtswidrig 27. April 2026, 11:26 Uhr Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/27/verwaltungsgericht-erklaert-grenzkontrolle-fuer-rechtswidrig-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Harald Tittel/\u200bdpa" } } Im September 2024 hat Deutschland wieder Grenzkontrollen bei Einreise eingeführt. (Archivbild) © Harald Tittel/dpa Ein Mann hat erfolgreich gegen eine Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Die Feststellung der Identität des Mannes durch die Bundespolizei im Juni 2025 in Perl (Saarland) nach der Einreise aus Schengen (Luxemburg) sei rechtswidrig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz mit. Aktuelles Schlagzeilen Gedenkstätte Buchenwald: Gericht untersagt Demo für Opfer in Gaza vor Buchenwald-Gedenkstätte




