Gerichtsurteil: Gericht: Abschleppkosten in NRW derzeit rechtswidrig
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Gerichtsurteil: Gericht: Abschleppkosten in NRW derzeit rechtswidrig Aktualisiert am 15. April 2026, 15:37 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Schließen Veröffentlicht am Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/15/gericht-abschleppkosten-in-nrw-derzeit-rechtswidrig-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Jan Woitas/\u200bdpa/\u200bdpa-tmn" } } In NRW dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden (Archivbild). © Jan Woitas/dpa/dpa-tmn In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, sondern kann vor dem Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster angefochten werden. Zudem könnte das Land NRW die Rechtslage so abändern, dass auch die bisher erlassenen Bescheide wieder rechtmäßig wären. Aktuelles Schlagzeilen EuGH-Urteil: Preisdeckel für Trassennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht



