Gerichtsurteil: Falschparker müssen in NRW Abschleppkosten wieder zahlen
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Gerichtsurteil: Falschparker müssen in NRW Abschleppkosten wieder zahlen 22. April 2026, 14:22 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/22/falschparker-muessen-in-nrw-abschleppkosten-wieder-zahlen-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Jan Woitas/\u200bdpa/\u200bdpa-tmn" } } Auch in NRW müssen Falschparker wieder für Abschleppkosten aufkommen. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa/dpa-tmn Falschparker in Nordrhein-Westfalen müssen Abschleppkosten ab sofort wieder bezahlen. Die Landesregierung habe die Verwaltungsgebührenordnung entsprechend ergänzt, so wie es das Kölner Verwaltungsgericht empfohlen habe, sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage. «Ein Formfehler wurde geheilt.» Die Änderung sei vom Kabinett beschlossen worden. Zuvor hatte der WDR berichtet. Aktuelles Schlagzeilen Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Klage gegen den Rundfunkbeitrag scheitert vor Gericht


