Gericht: Tödlicher Balkonsturz – Entscheidung zu Revision gefallen
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Gericht: Tödlicher Balkonsturz – Entscheidung zu Revision gefallen 14. April 2026, 15:32 Uhr Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/14/toedlicher-balkonsturz-entscheidung-zu-revision-gefallen-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0David Hammersen/\u200bdpa" } } Nach dem Urteil zum Balkonsturz hat der BGH eine Entscheidung treffen müssen. (Archivbild) © David Hammersen/dpa Nach dem tödlichen Sturz einer 36-Jährigen aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in Hamburg-Eilbek hat der Bundesgerichtshof der Revision des verurteilten Ex-Freundes teilweise stattgegeben. Die Gesamtstrafe von sieben Jahren werde aufgehoben, teilte der Bundesgerichtshof mit. Vollstreckbar sei derzeit lediglich die Einzelstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung von fünf Jahren. Die weitere Revision werde verworfen. Aktuelles Schlagzeilen Berufungsverfahren: Urteil nach Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin abgemildert





