Gericht entscheidet - Drei Monate im Ausland – trotzdem Bürgergeld!
•Gericht entscheidet: Drei Monate im Ausland – trotzdem gibt’s Bürgergeld!Bürgergeld muss im Fall des Klägers auch bei monatelanger Abwesenheit in Deutschland gezahlt werdenFoto: Martin Schutt/dpa10.04...
•Entschieden hat darüber das Sächsische Landessozialgericht.Der Fall: Ein arbeitsloser Mann reist für drei Monate nach Portugal und bekommt trotzdem weiterhin Bürgergeld.
•Ein längerer Auslandsaufenthalt führe nicht automatisch zum Verlust des Leistungsanspruchs, sofern die Abwesenheit ausreichend begründet werde, so die Richter.
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Gericht entscheidet: Drei Monate im Ausland – trotzdem gibt’s Bürgergeld!Bürgergeld muss im Fall des Klägers auch bei monatelanger Abwesenheit in Deutschland gezahlt werdenFoto: Martin Schutt/dpa10.04.2026 - 11:21 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenChemnitz – Dieses Urteil kann noch weitreichende Folgen haben: Ein Arbeitsloser bekommt per Gerichtsbeschluss weiter Bürgergeldzahlungen, obwohl er sich monatelang in Portugal aufgehalten hat. Entschieden hat darüber das Sächsische Landessozialgericht.Der Fall: Ein arbeitsloser Mann reist für drei Monate nach Portugal und bekommt trotzdem weiterhin Bürgergeld. Ein längerer Auslandsaufenthalt führe nicht automatisch zum Verlust des Leistungsanspruchs, sofern die Abwesenheit ausreichend begründet werde, so die Richter. Der Betreffende muss im Ausland aber auch dauerhaft erreichbar sein. Darüber hatten zuerst die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) und der „Nordkurier“ berichtet.Erfolg im EilverfahrenIm konkreten Fall rechtfertigte der Mann seinen mehrmonatigen Aufenthalt in Portugal mit einer psychischen Erkrankung und legte ein entsprechendes Attest vor. Außerdem habe er seine Wohnung in Deutschland behalten und sei erreichbar gewesen. Das Jobcenter Chemnitz verweigerte trotzdem die Zustimmung zur sogenannten Ortsabwesenheit und stellte die Leistungen ein. Begründung: Wer Bürgergeld erhält, müsse sich grundsätzlich in Deutschland aufhalten und verfügbar sein – für Termine, Bewerbungen und Maßnahmen. Dagegen setzte sich der Mann im Eilverfahren gerichtlich zur Wehr – mit Erfolg.Mehr zum ThemaBürgergeld weg: Bundestag beschließt GrundsicherungAb Juli ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld für 5 Mio. Menschen in Deutschland.Denn das Gericht entschied jetzt: Der „gewöhnliche Aufenthalt“ des Mannes befindet sich weiterhin in Deutschland. Der Aufenthalt in Portugal erfolgte aus gesundheitlichen Gründen und war lediglich vorübergehender Natur. Maßgeblich war aus Sicht des Richters, dass die Reise der Gene...المصدر: Bild | Source: Bild
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